Überbrückungsfinanzierung. Kredite oder Kreditlinien, die einem Unternehmen für den Börsengang zur Verfügung gestellt werden. Neben der Finanzierung der durch den Börsengang entstehenden Kosten soll z. B. durch Vergabe der Mittel an haftende Gesellschafter und Einlage in das Unternehmen das wirtschaftliche Eigenkapital verbessert werden (Ugs. „Aufhübschen“).

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