Der Darlehensnehmer zahlt während der Gesamtlaufzeit bzw. einer vereinbarten Zeit eine gleiche Leistungsrate – auch Annuität genannt. Diese Annuität setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Zins und dem Tilgungssatz. Durch die Verminderung der Restschuld verschiebt sich das Verhältnis zwischen dem Zins- und dem Tilgungsanteil, da der Zinsanteil jeweils nur auf die Restschuld berechnet wird. Man spricht deshalb auch von „Tilgung zuzüglich ersparten Zinsen“.

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