Bei dieser Darlehensart wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleich bleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, sodass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen.

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