Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht man unter Darlehen (vgl. § 607 ff BGB) langfristige Kredite, die dem Darlehensnehmer meist in einer Summe zur Verfügung gestellt und ebenfalls in einer Summe oder nach vereinbartem Tilgungsplan zurückgeführt werden.

zum Seitenanfang
Update your Browser