Verkauf einer gehaltenen Beteiligung. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Kapital durch die Unternehmung oder einen Gesellschafter an den Beteiligungsgeber zurückzuführen (buy back) bzw. an einen Dritten zu veräußern (trade sale). Für den Fall des Börsenganges (going public, IPO) sind üblicherweise gesonderte Ausstiegskonditionen vereinbart worden.

zum Seitenanfang
Update your Browser