In § 18 des Einkommensteuergesetzes(EkstG) ist die freiberufliche Tätigkeit nach Berufsbildern katalogisiert. Im Wesentlichen werden Ärzte, Architekten, Dolmetscher/Übersetzer, Heilpraktiker, Ingenieure, Journalisten, Krankengymnasten, Rechtsanwälte/Notare als Freiberufler bezeichnet. Als freiberuflich Tätige unterliegen sie nicht der Gewerbesteuer und brauchen rechtsformabhängig nur in vereinfachter Form einen Jahresabschluss zu erstellen.

zum Seitenanfang
Update your Browser