Bei der BGB-Gesellschaft handelt es sich um einen vertraglichen Zusammenschluss von Personen zur Förderung/Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Häufig werden BGB-Gesellschaften als Gelegenheitsgesellschaften durch schlüssiges Handeln gegründet, z.B. Arbeitsgemeinschaften, Kartelle, Konsortien.

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