Bei beiden Unternehmensformen handelt es sich um Spezialformen der KG, bei der eine juristische Person (AG/GmbH) die Funktion des Vollhafters übernimmt. Durch dieses Konstrukt ist die Haftung aller natürlichen Personen auf deren Einlage beschränkt. Durch steuerliche Veränderungen in den letzten 15 Jahren haben diese Mischformen an Bedeutung verloren.

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