Wenn es konjunkturell wieder aufwärts geht, ist die Versorgung mit Liquidität, mithin mit Krediten sehr wichtig. Bei der Prüfung der Kreditunterlagen schauen die Banken insbesondere auf die Kapitaldienstfähigkeit des betroffenen Unternehmens. Auch wenn die Kreditinstitute diese unterschiedlich ermitteln, geht es dabei im Kern um die Frage: Werden aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genügend finanzielle Mittel erwirtschaftet, um Zins und Tilgung für bestehende und zukünftige Kredite zu zahlen?

In der Kapitaldienstgrenze-BWA der DATEV, die sich an das Vorgehen der jeweiligen Bank anpassen lässt, werden bei der entsprechenden Berechnung von der Gesamtleistung die betrieblichen Aufwendungen und Zinsen abgezogen. Die Abschreibungen bleiben dabei unberücksichtigt, da diese noch nicht zu Ausgaben geführt haben. Das Ergebnis sind die aus den normalen Tätigkeiten erwirtschafteten Mittel, der verfügbare Cashflow.

Werden die bisher schon gezahlten Zinsen wieder hinzu addiert, erhält man den erweiterten Cashflow (eCF). Diese Mittel hat das Unternehmen insgesamt erwirtschaftet. Sie können für Entnahmen oder Ausschüttungen, Investitionen und Reinvestitionen und für den Kapitaldienst an Kreditinstitute verwendet werden. In der BWA wird diese Kennziffer erhöht um eventuelle Einlagen und verringert um Entnahmen, Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Ersatzinvestitionen. Wobei unter Ersatzinvestitionen die Erneuerung von vorhandenen Anlagegütern verstanden wird, die dem Erhalt der bisherigen Leistungsfähigkeit dient. Diese Position wird von den Banken sehr unterschiedlich behandelt.

Die Differenz zwischen diesen Ausgaben bzw. Einnahmen und dem eCF ist die Kapitaldienstgrenze. Sie zeigt, wie viel insgesamt übrig ist, um Kredite mit Zinsen und Tilgung zu bedienen. Werden von der Kapitaldienstgrenze die bereits geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen abgezogen, erhält man die „nicht ausgeschöpfte Kapitaldienstgrenze“. Das ist der Betrag, der für zusätzliche Kredite zur Verfügung steht. Ist dieser kleiner als entsprechende neue Verpflichtungen oder gar negativ, ist das Unternehmen nicht kapitaldienstfähig.

Wird diese Kennziffer überwacht, hat der Unternehmer die Möglichkeit, gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zum Erhalt der Finanzkraft einzuleiten, zum Beispiel durch Kostensenkungen, angemessene Entnahmen oder genauere Prüfung der notwendigen Investitionen. Mit dieser Überwachung kann auch der eigene Steuerberater beauftragt werden.

zum Seitenanfang
Update your Browser