Bei einer offenen Beteiligung werden von einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen, Kapitalanteile gehalten, die registerlich erfasst werden. Der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaber ist Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag.

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