auch: Kreditsicherheiten; als Sicherheit wird in der „Bankenwelt“ die mögliche Reduzierung des Risikos aus überlassenen Geldbeträgen oder Eventualverbindlichkeiten (Avalkredit) verstanden. Die gestellten Sicherheiten werden auf Initiative des Kreditgebers verwertet, sofern der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Unter Personensicherheiten versteht man im Wesentlichen die Bürgschaft oder den Schuldbeitritt bzw. die Mitverpflichtung. Sachsicherheiten sind im Wesentlichen die Grundschuld, die Verpfändung sowie die Sicherungsübereignung. Bei der Abtretung/Zession wird eine Sicherheit an bestimmten Rechten bestellt. Sie wird trotzdem als Sachsicherheit behandelt.

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