Das an die Beteiligungsgesellschaft zu entrichtende variable Entgelt bemisst sich an der Erreichung von vereinbarten Unternehmenskennziffern. Meistens wird der Jahresüberschuss nach Normalabschreibungen und eventuell vereinbarten Geschäftsführergehältern als Bemessungsgrundlage herangezogen. Siehe auch Festentgelt.

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