Üblicherweise werden als Kreditsicherheit nur bewegliche Sachen verpfändet. Dies können z.B. bestimmte Wertpapiere, Guthaben oder Edelmetalle sein. Beim Pfandrecht steht im Gegensatz zur Sicherungsübereignung das Sicherungsgut dem bisherigen Eigentümer nicht mehr zur Verfügung.

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