Die Hausbank eines Auftragnehmers, z.B. eines Maschinenbauunternehmens, verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber möchte hierdurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung, z.B. die Fertigung einer Maschine, in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Üblicherweise werden 5% des Vertragswertes verbürgt.

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