Glossar

A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

A

ABSCHREIBUNGEN/NORMALABSCHREIBUNGEN

Durch Abschreibungen werden die rechnerischen Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände erfasst. Anhand einer statistischen Lebensdauer des Gutes kann ein Abschreibungssatz ermittelt und dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden, sodass zum Ende einer Abrechnungsperiode der verminderte Wert ausgewiesen wird. Abschreibungen sind betriebliche Kosten und schmälern den Gewinn vor der Versteuerung. Im Sprachgebrauch auch AfA (Absetzung für Abnutzung).

ABTRETUNG

Gegenseitiger Vertrag, mit dem der Gläubiger einer Forderung die Forderung auf seinen Vertragspartner überträgt.

AD-HOC-MELDUNG

Kursbeeinflussende Unternehmensmeldung. Diese muss von börsennotierten Unternehmen nach § 15 WpHG für alle Marktteilnehmer gleichzeitig veröffentlicht werden (Ad-hoc-Publizitätspflicht). Durch Ad-hoc-Meldungen sollen mögliche Insidergeschäfte vermieden werden. Nachrichten, die sich auf die Unternehmens- und Finanzlage auswirken und geeignet sind, Börsenkurse nachhaltig zu beeinflussen müssen unverzüglich (ad hoc) veröffentlicht werden.

ADDED VALUE

Im Sprachgebrauch der Kapitalbeteiligungen versteht man darunter den Wertzuwachs, der durch Einbringen von Management-Know-how und die Betreuung der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden soll.

AFA

Siehe Abschreibungen/Normalabschreibungen

AGIO/AUFGELD

Mit Agio bezeichnet man ein Aufgeld bei der Rückzahlung einer Schuld, d.h. zu dem nominellen Wert z.B. einer Beteiligung oder eines Darlehens ist ein zusätzlicher Betrag (Agio) zu erbringen.

AKTIENGESELLSCHAFT (AG)

Bei Gründung der Aktiengesellschaft muss mindestens ein Aktionär vorhanden sein, der 50.000,- EUR als Grundkapital zur Anmeldung beim Handelsregister aufweisen kann. Der Aktionär haftet nur mit seiner Kapitaleinlage. Interne Handlungsvorschriften und -beschränkungen regelt das Aktiengesetz. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Aktien können auf die Namen der Aktionäre lauten sowie als Inhaberaktien ausgegeben werden. Sie können privat bzw. nach einem Börsengang (vgl. IPO, going public) auch öffentlich gehandelt werden. Eine Kapitalbeschaffung im Unternehmen kann durch Aktienemission erfolgen.

AKTIVA

Eine Bilanz besteht aus Aktiva und Passiva. Die Aktiva stellen das Vermögen an einem Stichtag dar (Mittelverwendung).

AKZESSORIETÄT

Abhängigkeit vom Bestehen der Grundforderung.

ANGLIZISMEN

Erklärung, Übertragung von charakteristischen englischen Wörtern in die deutsche Sprache, sogenannte „Eindeutschung“ englischer Ausdrücke. Die Benutzung dieser Anglizismen/Fachausdrücke gilt in der VC-Branche als modern. Einige bezeichnen sie auch als „Logorrhoe“ (sprachgestörte Geschwätzigkeit).

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen umfasst alle diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen. Dazu gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. ein Geschäfts- oder Firmenwert, Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen, andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen) sowie Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen oder im Bestand des Unternehmens befindliche Wertpapiere; vgl. auch Umlaufvermögen).

ANZAHLUNGSBÜRGSCHAFT

Eine Anzahlung bedeutet eine Vorleistung des Auftraggebers für die Erstellung eines vereinbarten Vertragsgegenstandes. Da eine Gegenleistung des Auftragnehmers zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Vorauszahlung nicht vergebens ist. Er lässt sich deshalb seine Anzahlung durch eine Anzahlungsbürgschaft besichern.

ASSET SALES DEALS

Übernahmetransaktionen, bei denen ein großer Teil des Kaufpreises durch Aktivaverkäufe der übernommenen Gesellschaft realisiert wird. Die Verkäufe nicht betriebsnotwendiger Aktiva (vgl. Aktiva) führen durch Sondertilgung der Fremdfinanzierung aus diesen Erlösen zur Reduzierung des Schuldendienstes.

ATYPISCH STILLE BETEILIGUNG

Siehe stille Beteiligung.

AUSFALLBÜRGSCHAFT

Bei einer Ausfallbürgschaft muss ein Bürge erst Zahlung leisten, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners ohne Erfolg betrieben hat (siehe auch Bürgschaft). Die Bürgschaftsbanken zeichnen regelmäßig solche Ausfallbürgschaften gegenüber Banken und Versicherungen, jedoch müssen sie erst Zahlung leisten, wenn alle für das verbürgte Engagement bestellten Sicherheiten verwertet worden sind. Man spricht dann von einer modifizierten Ausfallbürgschaft.

AUSZAHLUNGSKURS

Darlehen werden entweder in voller Höhe des Darlehensbetrages -also zu 100 %- oder zu einem geringeren Auszahlungskurs ausgezahlt. Dieser Auszahlungsabschlag wird als Disagio oder Damnum bezeichnet.

AVALKREDIT

Der Avalkredit ist kein Kredit im eigentlichen Sinne, denn das Kreditinstitut stellt kein Geld zur Verfügung. Bei einem Avalkredit übernimmt die Hausbank die Haftung für eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten. Für das Kreditinstitut stellt die Bereitstellung eines Avalkredites eine Eventualverbindlichkeit dar. Diese Eventualverbindlichkeit wird nur zu einer echten Schuld des Kreditinstitutes, wenn der Kreditnehmer seine zugesagte Leistung nicht erfüllt. Die häufigsten Formen sind Gewährleistungsavale, Anzahlungsavale, Mietavale, Vertragserfüllungsavale.

AVALKREDITRAHMEN

Sofern ein Unternehmen im täglichen Geschäftsbetrieb vermehrt Bankbürgschaften/-avale benötigt, stellt die Hausbank diesem Unternehmen einen Avalkreditrahmen zur Verfügung. Bis zu einer vereinbarten Größenordnung können dann einzelne Bürgschaften auf Anforderung ausgestellt werden, ohne dass das Institut in die erneute Kreditprüfung eintreten muss. Avalkreditrahmen können von Banken, Sparkassen und Versicherungen zur Verfügung gestellt werden.

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B

BENCHMARK

Besonderer Meilenstein in der Unternehmensentwicklung, bei deren Erreichen Finanzentscheidungen getroffen werden sollen (z. B. Einwerbung externen Kapitals).

BEST CASE

Siehe Worst Case-Szenario.

BETEILIGUNGS-PORTFOLIO

(siehe Portfolio)

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE AUSWERTUNGEN (BWA)

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt dem Unternehmer unterjährig über seine Gewinn- und Erlössituation sowie über Vermögens- und Schuldverhältnisse Auskunft. Sie dient oft als Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer und den Fremdkapitalgeber. Die Auswertungen basieren zumeist auf dem Zahlenmaterial aus der Finanzbuchhaltung. Die BWA der DATEV bietet zusätzlich die monatsweise Betrachtung und Vergleiche zum Vormonat sowie zum selben Monat des Vorjahres.

BEWEGUNGSBILANZ UND PRIVATENTNAHMEN

Wo ist das Geld geblieben? Diese Frage stellen sich Unternehmer immer wieder, wenn die Konten Schwächen zeigen, obwohl die Standard-BWA doch einen Gewinn ausweist. Die Antwort liegt oft in der unbeachteten Auswertung der Bewegungsbilanz, die jeder Unternehmer auf Wunsch von seinem Steuerberater erhalten kann.

Die Bewegungsbilanz zeigt die Veränderung der wichtigsten Bilanzpositionen, also die Veränderung des Vermögens und der Schulden seit Beginn des Wirtschaftsjahres. Auf der linken Seite ist die Mittelverwendung ersichtlich (Wo ist das Geld geblieben?). Sie wird durch eine Erhöhung der Aktiva, zum Beispiel Anlagevermögen, oder eine Minderung der Passiva, zum Beispiel Privatentnahmen, angezeigt. Die rechte Seite gibt Auskunft über die Mittelherkunft (Wo kam das Geld her?), zu erkennen an einer Minderung der Aktiva oder einer Erhöhung der Passiva.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wo das Geld hergekommen sein kann. Zum Beispiel aus dem eigenen Unternehmen. In diesem Fall schrumpft das Vermögen (Aktiva), weil etwa das Lager abgebaut oder Geld vom Bankkonto genommen wurde. Oder das Geld kommt von „draußen“, die Schulden oder das Eigenkapital (Passiva) nehmen also zu, etwa weil ein Kredit aufgenommen oder eine Privateinlage getätigt wurde. Im Idealfall stammt das Geld vom erwirtschafteten Gewinn. Wo ist dieses Geld geblieben? Entweder es steckt immer noch im Unternehmen, dann erhöht sich das Vermögen (Aktiva). Oder es wurde extern verwendet, etwa um Schulden zu tilgen oder für Privatentnahmen (Passiva).

Durch die Analyse der Bewegungsbilanz können Probleme sichtbar werden, welche aus der normalen BWA, die nur den Erfolg betrachtet, nicht ablesbar sind, zum Beispiel wenn die Investitionen gestiegen sind. Wurde sinnvoll investiert, ergibt sich daraus in der BWA auch eine Erhöhung des Umsatzes und des Gewinns. Wie wurde finanziert? Etwa aus vorhandenen Mitteln oder langfristig durch einen Kredit mit einer Laufzeit entsprechend der Nutzungsdauer oder durch Überziehung des Geschäftskontos?

Wichtige Anhaltspunkte liefert auch der Blick auf die Veränderung der Forderungen. Sind sie gestiegen, vielleicht weil die Kunden spät oder gar nicht zahlen. Wie wurde der Ausfall an Liquidität finanziert? Über die Bank oder durch Hinauszögern der eigenen Zahlungen an Lieferanten mit den entsprechenden Negativfolgen?

Last but not least, die Prüfung der Privatentnahmen im Vergleich zum Gewinn: Wurde mehr entnommen als verdient wurde, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Geschäftsführergehaltes? Spätestens von hier an wird der Unternehmer hoffentlich wissen, wo das Geld geblieben ist.

BILANZ

Die Bilanz ist nach betriebswirtschaftlicher Sicht eine Gegenüberstellung des Vermögens auf der Aktivseite (Aktiva) und des Kapitals auf der Passivseite (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag. Die Passivseite gibt hierbei Auskunft über Mittelherkunft (Eigen– bzw. Fremdkapital), die Aktivseite stellt die Mittelverwendung (Anlagevermögen bzw. Umlaufvermögen) dar.

BÖRSENGANG

siehe IPO

BREAK-EVEN-POINT (BEP)

Gewinnschwelle. Gibt die Umsatzgröße an, an der die Gesamtkosten (fixe und variable Kosten) gerade gedeckt sind. Jeder zusätzliche Umsatz sorgt somit für Gewinn in Höhe des Deckungsbeitrages.

BRIDGE FINANCING

Überbrückungsfinanzierung. Kredite oder Kreditlinien, die einem Unternehmen für den Börsengang zur Verfügung gestellt werden. Neben der Finanzierung der durch den Börsengang entstehenden Kosten soll z. B. durch Vergabe der Mittel an haftende Gesellschafter und Einlage in das Unternehmen das wirtschaftliche Eigenkapital verbessert werden (Ugs. „Aufhübschen“).

Browser

Eine Software, mit der man das Web durchsuchen und HTML-Dokumente ansehen kann.

BUFFER

Im Beteiligungsprachlichen als Liquiditätsreserve zu verstehen (Puffer).

BÜRGSCHAFT

Die Bürgschaft ist ein Vertragsverhältnis, durch das sich ein Bürge verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft vorliegt, kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zunächst gegen den Hauptschuldner klagt (Einrede der Vorausklage). Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat ein Bürge dieses Recht nicht. Der Bürge ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht bezahlt.

BUSINESS ANGEL

Vermögende Personen, die durch die Einlage von Risikokapital und/oder die Bereitstellung von Know-how in ein Unternehmen oder ein Projekt Forschungen, Entwicklungen, Wachstum oder Erfindungen finanzieren möchten.

BUSINESSPLAN/KONZEPT

In dem Businessplan eines Unternehmens werden operative und strategische Ziele sowie die Zielerreichung festgelegt. Zu einem vollständigen Businessplan gehören die Beschreibung des Vorhabens/der Geschäftsidee, eine Markt- und Konkurrenzanalyse, die (Download Ertragsvorschau, eine Liquiditätsplanung sowie eine Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung.

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C

CASHFLOW (CF)

Der Cashflow gibt den Betriebsgewinn des Unternehmens an, der diesem zur Selbstfinanzierung tatsächlich zur Verfügung steht. Durch die in der Literatur sehr unterschiedlichen Berechnungsweisen sollte eine Herleitung dieser Größe stets mit angegeben werden. Üblicherweise: cf = Jahresüberschuss zzgl. neu gebildete Rücklagen zzgl. Abschreibungen zzgl. Pauschalwertberichtigung.

CFO

CFO = Chief Financial Officer; Finanzvorstand in einem Unternehmen.

CO-VENTURING

Mehrere Unternehmen beteiligen sich an einem Unternehmen.

COOKIE

Ein kurzer Eintrag auf einem Computer,der den automatischen Austausch von (oft persönlichen) Informationen zwischen Computerprogrammen ermöglicht.

CORPORATE GOVERNANCE

Im VC-Bereich bezeichnet man mit CG die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen in der Zielgesellschaft. Hierzu gehören deshalb z. B. ein gebildeter Beirat (advisory board), der Aufsichtsrat (supervisory board), ein Gesellschafterausschuss (shareholder committee), aber auch mit dem VC-Geber vereinbarte zustimmungspflichtige Geschäfte (consent requirements) werden unter dem Begriff CG zusammengefasst.

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D

DARLEHEN

Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht man unter Darlehen (vgl. § 607 ff BGB) langfristige Kredite, die dem Darlehensnehmer meist in einer Summe zur Verfügung gestellt und ebenfalls in einer Summe oder nach vereinbartem Tilgungsplan zurückgeführt werden.

DARLEHEN MIT ANNUITÄTISCHER TILGUNG/ANNUITÄTENDARLEHEN

Der Darlehensnehmer zahlt während der Gesamtlaufzeit bzw. einer vereinbarten Zeit eine gleiche Leistungsrate – auch Annuität genannt. Diese Annuität setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Zins und dem Tilgungssatz. Durch die Verminderung der Restschuld verschiebt sich das Verhältnis zwischen dem Zins- und dem Tilgungsanteil, da der Zinsanteil jeweils nur auf die Restschuld berechnet wird. Man spricht deshalb auch von „Tilgung zuzüglich ersparten Zinsen“.

DARLEHEN MIT LINEARER TILGUNG/TILGUNGSDARLEHEN

Bei dieser Darlehensart wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleich bleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, sodass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen.

DARLEHEN ZUR RÜCKZAHLUNG IN EINER SUMME/ENDFÄLLIGE DARLEHEN

Bei dieser Darlehensform wird mit dem Darlehensnehmer die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit vereinbart. Während der Laufzeit sind nur Zinsen zu entrichten. Überwiegend werden die Darlehen dann aus der Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder aus einem zuteilungsreifen Bausparvertrag zurückgeführt.

Datenschutz

Datenschutz ist der Schutz einer betroffenen natürlichen Person vor einer Beeinträchtigung ihres Rechts, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen, auch informationelles Selbstbestimmungsrecht genannt. Personen können durch s.g. Datenschutzerklärungen ihr Recht zur Kenntnis nehmen aber die Nutzung der persönlichen Daten dennoch erweitern. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Datenschutz auf Bundesebene für die Bundesbehörden und den privaten Bereich, d. h. für alle Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen gegenüber den Privatpersonen. Daneben regeln die Datenschutzgesetze der Länder den Datenschutz in den Landes- und Kommunalbehörden. Länderhoheitliche oder bereichsspezifische gesonderte Regelungen gehen dem Bundesdatenschutzgesetz vor, sodass das BDSG nur ergänzend gilt.

DATEV

Datenverarbeitung und Dienstleistung für den steuerberatenden Beruf eG, Nürnberg; ein Rechenzentrum, an das die meisten Steuerberater angeschlossen sind. Sie bedienen sich eines einheitlichen Verarbeitungsprogrammes, welches die Daten aus der Finanzbuchhaltung nach einem einheitlichen Schema aufbereitet (vgl. Betriebswirtschaftliche Auswertung/BWA). Die Einheitlichkeit bietet die Möglichkeit eines überbetrieblichen Vergleiches branchengleicher Betriebe.

DE-MINIMIS-BEIHILFE

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission gelten als De-minimis-Beihilfen Zuwendungen des Staates, welche an ein Unternehmen vergeben werden und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind in der De-minimis-Verordnung geregelt. Sie begrenzt den allgemeinen De-minimis-Schwellenwert auf 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren. (Genaueres finden Sie hier: BMWi)

DECKUNGSBEITRAG

Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag stellt als rechnerische Größe den Teil des Umsatzes dar, der zur Deckung der fixen Kosten verbleibt.

DEPT

Vereinbarung der Erwerbergesellschaft/Zielgesellschaft (vgl. NewCo) mit finanzierenden Dritten über die Fremdkapitalbeschaffung.

DISAGIO/DAMNUM

Mit einem Kreditinstitut kann bei Darlehensauszahlung eine Zinsvorauszahlung vereinbart werden, die dann vom Darlehensbetrag durch den Darlehensgeber einbehalten wird. Durch dieses Disagio/Damnum kann der Nominalzins und somit die zu vereinbarende Leistungsrate gesenkt werden. Siehe auch Auszahlungskurs.

Domain

Dient zur Identifikation von Web-Seiten (Internetseiten). Ermöglicht über eine individuelle Bezeichnung (z.B. bezeichnung.de) das Auffinden der zugehörigen Web-Seiten.

DUE DILIGENCE

Bonitätsprüfung und Bewertung eines Unternehmens vor Übernahme einer Beteiligung. Insbesondere ist die Bewertung abgestellt auf die künftige Ertragskraft bzw. auf Marktperspektiven.

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E

EFFEKTIVER JAHRESZINS NACH PREISANGABENVERORDNUNG

Die Kreditinstitute sind gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in einem Prozentsatz des Kredites anzugeben und als effektiven Jahreszins auszuweisen. Sofern Änderungen des Zinssatzes oder andere preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit des Kredites möglich sind, muss der Zins als „anfänglicher effektiver Jahreszins“ ausgewiesen werden. Für die Ermittlung werden z.B. der Zinssatz, Dauer der Zinsbindung, Tilgungshöhe, tilgungsfreie Zeit, Auszahlungskurs sowie Zins- und Tilgungsverrechnung in einer festen Formel berücksichtigt.

Ehegattenbürgschaft

Mit Ehegattenbürgschaft wird die Bürgschaft eines Ehegatten für die Hauptschuld des anderen bezeichnet. Die Grundsätze gelten aber auch für andere Angehörige, wie z.B. Kinder oder Eltern, die eine Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit eingehen.

EIGENKAPITAL/EIGENMITTEL

Die Betriebswirtschaftslehre bezeichnet als Eigenkapital diejenigen Mittel, die in das Unternehmen außerhalb der Fremdfinanzierung vom Inhaber/Gesellschafter eingebracht wurden. Nicht entnommene Gewinne werden dem Eigenkapital hinzugerechnet. Bei einer Unternehmensgründung können bare Eigenmittel und/oder Sacheinlagen eingebracht werden.

EIGENKAPITALPARITÄT

Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Kapitalparität voraus. Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhandenen Eigenkapitals betragen. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens oder einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftige Perspektiven in Form der erwarteten Jahresüberschüsse zur Darstellung des Kapitals im Unternehmen herangezogen werden (programmabhängig).

EIGENKAPITALQUOTE

Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen dem eingesetzten eigenen Kapital und dem Gesamtkapital eines Unternehmens dar. Bei Gründung einer Unternehmung wird der Einsatz eigener Mittel (Geld- und Sachmittel) im Verhältnis zu dem Gesamtaufwand auch als prozentualer Eigenmitteleinsatz (vgl. auch Eigenkapital/Eigenmittel) bezeichnet.

EINZELFIRMA/EINGETRAGENER KAUFMANN (e. K.)

Der Inhaber betreibt sein Geschäft allein, ihm ist es jedoch gestattet, zusätzlich zu seinem Familiennamen eine Firma zu führen, z.B. Dirk Bäcker Bestattungen, Inhaber August Buchholz. Diese Firma wird handelsregisterlich eingetragen.

EINZELUNTERNEHMEN

Das Einzelunternehmen ist die kleinste und einfachste Form des wirtschaftlichen Handelns. Sie beinhaltet nur den Inhaber allein. Eine Handelsregistereintragung ist nicht erforderlich.

ENVY-FAKTOR

Neid-Faktor; der Envy-Faktor drückt das Verhältnis zwischen zwei Aufgeldern zur Platzierung von Beteiligungen aus. Durch die unterschiedlichen Konditionen, zu denen eine Beteiligung erworben wird, können mit verschiedenen Beteiligungsgebern unterschiedliche Aufgelder für den nominellen Anteilserwerb vereinbart werden. Das Verhältnis zwischen diesen wird als Envy-Faktor bezeichnet.

ERTRAGSVORSCHAU

In der Ertragsvorschau (Download) werden den künftigen Umsätzen und Erträgen die prognostizierten Kosten gegenübergestellt und aus der Differenz ein Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gebildet. Die Ertragsvorschau dient zur Prüfung der künftigen Rentabilität des Unternehmens.

EXISTENZGRÜNDUNGSFINANZIERUNG / START-UP-FINANZIERUNG

Finanzmittel, die für die erste wirtschaftliche Vollexistenz durch Erwerb einer tätigen Beteiligung oder Gründung eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden müssen.

EXIT/AUSSTIEG

Verkauf einer gehaltenen Beteiligung. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Kapital durch die Unternehmung oder einen Gesellschafter an den Beteiligungsgeber zurückzuführen (buy back) bzw. an einen Dritten zu veräußern (trade sale). Für den Fall des Börsenganges (going public, IPO) sind üblicherweise gesonderte Ausstiegskonditionen vereinbart worden.

EXPANSION

Erweiterung; ein Unternehmen expandiert, wenn der Geschäftsbetrieb vergrößert wird oder werden soll. Eine Expansion kann z.B. erfolgen durch räumliche Erweiterung, Erweiterung der Produktionskapazitäten oder durch Zukauf weiterer Unternehmen.

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F

FESTENTGELT

Der Betrag, der turnusmäßig an die Beteiligungsgesellschaft abgeführt werden muss und unabhängig vom Unternehmenserfolg meist prozentual vom Beteiligungsbetrag vereinbart wird.

FIRMA

Unter Firma versteht man nur den Namen eines Unternehmens, aus der die Rechtsform bzw. der persönlich haftende Gesellschafter hervorgeht und unter der das Unternehmen/die Person in Erscheinung tritt. Oft wird im Sprachgebrauch unrichtigerweise die Firma mit dem Unternehmen oder der Gesellschaft gleichgestellt.

FIRST-MOVER-ADVANTAGE (FMA)

(siehe USP)

FONDS

(siehe geschlossene Fonds und unabhängige Fonds)

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNG

Was nützt der schönste Umsatz, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden. Zu viele Offene Posten in der Finanzbuchführung sind gefährlich. Eine Überwachung der fristgerechten Begleichung der Forderungen ist für die meisten Unternehmen überlebenswichtig. In der Regel entwickeln sich Forderungen etwa parallel zum Umsatz, denn sie entstehen mit dem Schreiben der Rechnung. Steigen sie stärker als der Umsatz oder nehmen sie sogar zu, obwohl der Umsatz sinkt, müssen die Ursachen geklärt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Existiert ein funktionierendes Mahnwesen? Zahlen säumige Kunden Verzugszinsen oder werden diese sogar in den Auftrag bereits eingeplant? Wird ein durch Forderungsstundung entstandener Liquiditätsengpass über einen Kontokorrentkredit ausgeglichen? Entsteht dadurch Zinsaufwand, der die Liquiditätssituation wiederum verschlechtert? Es empfiehlt sich die finanziellen Auswirkungen von verspäteten Zahlungen auf den Zinsaufwand aus dem Kontokorrent zu errechnen.

Beispiel: Offene Forderungen Jahresende 120.000 Euro/Gesamtumsatz 1 Mio. Euro X 360 Tage (Juni 180 Tage) = 43 Tage durchschnittliches Kundenziel. Wenn es gelingt, die Zeit bis zum Geldeingang auf die vereinbarten 30 Tage zu verringern, sinken die offenen Forderungen um etwa 37.000 Euro, was bei einem Zinssatz von 12 Prozent eine Ersparnis von 4.400 Euro im Jahr ausmacht! Mit der gewonnenen Liquidität können wiederum die Lieferantenskonti besser genutzt werden, was für weitere Einsparungen sorgt.

Mit einem funktionierenden Forderungsmanagement und entsprechenden Maßnahmen vor der Auftragserteilung – bei beidem kann der eigene Steuerberater unterstützen – sinkt das existenzgefährdende Ausfallrisiko. Dessen konkrete Auswirkungen zeigt folgendes Beispiel: Bei einem Gewinn von 50.000 Euro und einem Umsatz von 1 Mio. Euro wird eine Umsatzrendite von 5 Prozent erzielt. Um diese Rendite zu halten, muss bei einem Forderungsausfall von 30.000 Euro ein um 600.000 Euro (sic!) höherer Gesamtumsatz erzielt werden. Dies dürfte meist nicht möglich sein!

Werden Rechnungen wegen Reklamationen nicht bezahlt, hat das Unternehmen mehrfach Probleme. Einerseits entstehen bei Behebung der Mängel neue Aufwendungen ohne neuen Umsatz, andererseits wird die Liquidität enger und der Zinsaufwand steigt, d.h. der Gewinn wird aufgefressen. Wichtig ist es deshalb, die Ursachen für die Reklamationen in den Griff zu bekommen, bevor das Image geschädigt wird und Kunden abspringen.

FREIBERUFLER

In § 18 des Einkommensteuergesetzes(EkstG) ist die freiberufliche Tätigkeit nach Berufsbildern katalogisiert. Im Wesentlichen werden Ärzte, Architekten, Dolmetscher/Übersetzer, Heilpraktiker, Ingenieure, Journalisten, Krankengymnasten, Rechtsanwälte/Notare als Freiberufler bezeichnet. Als freiberuflich Tätige unterliegen sie nicht der Gewerbesteuer und brauchen rechtsformabhängig nur in vereinfachter Form einen Jahresabschluss zu erstellen.

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G

GEORDNETE FINANZIELLE/WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE

Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbstständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbstständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zur Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für den Unternehmer/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.

GESCHLOSSENER FONDS

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit legen z.B. VC-Gesellschaften Fonds auf. Hierbei werden Kapitalgeber akquiriert, die bei einem geschlossenen Fonds in einer vorgegebenen Laufzeit das Gesamt-Fondsvolumen zeichnen.

GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS (BGB-GESELLSCHAFT)

Bei der BGB-Gesellschaft handelt es sich um einen vertraglichen Zusammenschluss von Personen zur Förderung/Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Häufig werden BGB-Gesellschaften als Gelegenheitsgesellschaften durch schlüssiges Handeln gegründet, z.B. Arbeitsgemeinschaften, Kartelle, Konsortien.

GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GmbH)

Zur Gründung einer GmbH ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich, der das Stammkapital (siehe auch Gezeichnetes Kapital/Nominalkapital) von 25.000 EUR über einen Notar zur Anmeldung beim Handelsregister bringt. Grundsätzlich muss bei Gründung die Hälfte (12.500 EUR) des Stammkapitals erbracht sein. Die gesetzlichen Bestimmungen sind im GmbH-Gesetz geregelt. Bei einer 1-Mann-GmbH müssen Sicherheiten für das nicht eingezahlte Stammkapital gestellt werden. Der Gesellschafter haftet nur mit seiner Kapitaleinlage. Organe einer GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Firma der GmbH muss etwas mit dem Geschäftsgegenstand zu tun haben oder den Namen eines Gesellschafters beinhalten. In jedem Fall muss die Rechtsform der GmbH deutlich erkennbar sein.

GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFT

Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank des Auftragnehmers, z.B. eines Handwerkers, für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist 5% der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kunden erheblich sein könnte.

GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG (GuV)

Die Gewinn- und Verlust-Rechnung stellt zusammen mit der Bilanz und dem Bilanzanhang den Jahresabschluss eines Unternehmens dar. Für einen festen Zeitraum -meistens das Kalenderjahr- werden Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. Aus der Differenz ergibt sich nach gesetzlich vorgegebenen Verfahren (Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren) der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag des Unternehmens.

GEZEICHNETES KAPITAL/NOMINALKAPITAL

Das gezeichnete Kapital bzw. Nominalkapital stellt die Haftbasis der Gesellschaft dar, die für Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern haftet. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital müssen bei einer Betrachtung in Abzug gebracht werden. Bei einer Aktiengesellschaft spricht man auch von Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet man das Nominalkapital als Stammkapital.

GMBH & CO. KG/AG & CO. KG

Bei beiden Unternehmensformen handelt es sich um Spezialformen der KG, bei der eine juristische Person (AG/GmbH) die Funktion des Vollhafters übernimmt. Durch dieses Konstrukt ist die Haftung aller natürlichen Personen auf deren Einlage beschränkt. Durch steuerliche Veränderungen in den letzten 15 Jahren haben diese Mischformen an Bedeutung verloren.

GRUNDSCHULD

Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums. Die Eintragung erfolgt in dem dazugehörigen Grundbuch, welches beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Die Eintragung genießt öffentlichen Glauben. Sie stellt im Gegensatz zur Hypothek einen alleinigen dinglichen Anspruch dar, der von dem jeweiligen Kreditverhältnis losgelöst zu betrachten ist (Abstraktheit). Sie kann für sämtliche Finanzierungsformen als Kreditsicherheit herangezogen werden und stellt bei keinen oder verhältnismäßigen Vorlasten eine werthaltige Banksicherheit dar.

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H

HIGH-TECH

High-Technologie; technologisch hochentwickelte Produkte. Die Venture-Capital (VC)-Sprache unterscheidet zwischen High-Tech, Low-Tech und No-Tech, wobei Abgrenzungen nicht definiert sind. Innovationen im Elektronik- bzw. Computerbereich sowie entwickelte Biotechnologie fallen zumeist unter den Begriff High-Tech.

HTML

Hypertext Markup Language. Eine Auszeichnungssprache zur Strukturierung von Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Verweise) auf Web-Seiten.

HYPOTHEK

Die Hypothek ist eine dingliche Belastung eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums. (siehe auch Grundschuld)

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I

IAS

IAS=International Accounting Standards. Die Leitlinien für Konzernabschlüsse nach IAS wurden vom International Accounting Standard Committee (IASC) in London festgelegt. Das IASC ist ein internationaler Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern, Finanzanalysten und Industrievertretern. Der Konzernabschluss nach IAS ist ein Zulassungskriterium zum Neuen Markt.

IN MEDIAS RES

Ohne Einleitung und Umschweife zur Sache kommen.

IPO

IPO=Initial public offering. Erster Börsengang einer jungen und mittelständischen Aktiengesellschaft.

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K

KAPITALBEDARFS-/ UND FINANZIERUNGSPLANUNG

Der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Download) beinhaltet eine Gegenüberstellung der benötigten Mittel (Investitionen, Warenausstattung, Liquidität etc.) und der vorhandenen Mittel (Eigenkapital, zugesagte/zu beantragende Kredite etc.).

KAPITALDIENSTFÄHIGKEIT

Wenn es konjunkturell wieder aufwärts geht, ist die Versorgung mit Liquidität, mithin mit Krediten sehr wichtig. Bei der Prüfung der Kreditunterlagen schauen die Banken insbesondere auf die Kapitaldienstfähigkeit des betroffenen Unternehmens. Auch wenn die Kreditinstitute diese unterschiedlich ermitteln, geht es dabei im Kern um die Frage: Werden aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genügend finanzielle Mittel erwirtschaftet, um Zins und Tilgung für bestehende und zukünftige Kredite zu zahlen?

In der Kapitaldienstgrenze-BWA der DATEV, die sich an das Vorgehen der jeweiligen Bank anpassen lässt, werden bei der entsprechenden Berechnung von der Gesamtleistung die betrieblichen Aufwendungen und Zinsen abgezogen. Die Abschreibungen bleiben dabei unberücksichtigt, da diese noch nicht zu Ausgaben geführt haben. Das Ergebnis sind die aus den normalen Tätigkeiten erwirtschafteten Mittel, der verfügbare Cashflow.

Werden die bisher schon gezahlten Zinsen wieder hinzu addiert, erhält man den erweiterten Cashflow (eCF). Diese Mittel hat das Unternehmen insgesamt erwirtschaftet. Sie können für Entnahmen oder Ausschüttungen, Investitionen und Reinvestitionen und für den Kapitaldienst an Kreditinstitute verwendet werden. In der BWA wird diese Kennziffer erhöht um eventuelle Einlagen und verringert um Entnahmen, Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Ersatzinvestitionen. Wobei unter Ersatzinvestitionen die Erneuerung von vorhandenen Anlagegütern verstanden wird, die dem Erhalt der bisherigen Leistungsfähigkeit dient. Diese Position wird von den Banken sehr unterschiedlich behandelt.

Die Differenz zwischen diesen Ausgaben bzw. Einnahmen und dem eCF ist die Kapitaldienstgrenze. Sie zeigt, wie viel insgesamt übrig ist, um Kredite mit Zinsen und Tilgung zu bedienen. Werden von der Kapitaldienstgrenze die bereits geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen abgezogen, erhält man die „nicht ausgeschöpfte Kapitaldienstgrenze“. Das ist der Betrag, der für zusätzliche Kredite zur Verfügung steht. Ist dieser kleiner als entsprechende neue Verpflichtungen oder gar negativ, ist das Unternehmen nicht kapitaldienstfähig.

Wird diese Kennziffer überwacht, hat der Unternehmer die Möglichkeit, gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zum Erhalt der Finanzkraft einzuleiten, zum Beispiel durch Kostensenkungen, angemessene Entnahmen oder genauere Prüfung der notwendigen Investitionen. Mit dieser Überwachung kann auch der eigene Steuerberater beauftragt werden.

KMU

KMU-Definition der Europäischen Kommission
Maßgeblich für die Einstufung in die Unternehmenskategorien Kleinst-, Klein- oder Mittleres Unternehmen (KMU) sind die Kriterien Mitarbeiteranzahl und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem erwirtschaftetem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro zählt zu den KMU.

Die Empfehlung 2003/362 der EU Kommission stellt folgende Klassifizierung von KMU auf:

Unternehmenskategorie Mitarbeiteranzahl Umsatz € / Jahr oder Bilanzsumme € / Jahr
Mittleres Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio. oder ≤ 43 Mio.
Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 Mio. oder ≤ 10 Mio.
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. oder ≤ 2 Mio.

Ein Unternehmen fällt nicht mehr unter die KMU-Definition der EU sofern es die Schwellenwerte übertritt oder es nicht unabhängig ist.
Den Originalwortlaut der EU finden sie hier.

KOINVESTOR/KOVENTURING

Bei größeren Investitionsvorhaben werden oft zwei oder mehrere VC-Gesellschaften mit Finanzierung betraut, wobei eine VC-Gesellschaft dann die Rolle des Leadinvestors übernimmt. Die Modelle der tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank sind überwiegend Koinvestor-Modelle.

KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG)

Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft benötigt man mindestens einen Komplementär (persönlichen Vollhafter) und einen Kommanditisten (haftet nur in Höhe seiner Einlage). Die Firma der Kommanditgesellschaft muss wenigstens den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem Zusatz enthalten, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet, z.B. Müller & Co. Der Zusatz KG ist nicht zwingend erforderlich.

KONTOFÜHRUNG

Ein schwankender Finanzbedarf mit kurzfristigen Zahlungsspitzen wird in der Regel über das laufende Geschäftskonto gedeckt. Mit der Hausbank wird dafür ein Kreditlimit vereinbart, innerhalb dessen das Unternehmen frei über Geldmittel verfügen kann.

Dieser Kontokorrentkredit ist ein kurzfristiger Kredit. Die Zinsen sind variabel und richten sich nach dem aktuellen Geldmarktniveau. Sie werden nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit bezahlt. Die Bank kann ein solches Kreditlimit jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, kündigen. Dieses Risiko sollten Unternehmer im Auge behalten.

Von der Art der Kontoführung hängt ganz wesentlich die Entscheidung für oder gegen die lang- und kurzfristige Kreditvergabe und infolge die Höhe des Zinssatzes ab. Da die dafür notwendige Bonitätseinstufung zum großen Teil automatisiert erfolgt, sollten die wesentlichen Prüfkriterien bekannt sein. Unter anderem wird geprüft, wie viele Tage das Konto im Soll bzw. Haben war oder wie oft es überzogen wurde? Wie stark war der Kreditrahmen ausgelastet, meist unter 50 Prozent oder permanent über 90 Prozent? Wie viele Rücklastschriften gab es und in welcher Höhe? Entsprechen die Geldeingänge der Umsatzentwicklung oder erfolgt eine Verlagerung von oder auf andere Banken?

Als optimal gilt ein Konto, das überwiegend im Haben geführt wird. Positiv eingeschätzt wird auch ein Konto mit wechselndem Soll- und Haben-Saldo im Rahmen der Kreditlinien. Das Konto „atmet und folgt somit seiner Bestimmung“. Kritisch wird es bei ständig hoher Inanspruchnahme und besonders, wenn dies mit einem laufend ansteigenden Soll-Saldo einhergeht. Wenn dann noch das Limit ohne vorherige Ankündigung überzogen wird und Rückführungszusagen nicht eingehalten werden, so hat dies schwerwiegende Auswirkungen auf die Bonitätsbeurteilung bzw. das Rating. Einen groben Überblick über die Qualität der Kontoführung bietet die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Statische Liquidität, die Unternehmer nach Absprache von ihrem Steuerberater erhalten.

Erfolgreiche Unternehmen optimieren ihre Kontoführung durch eine vorausschauende Planung der Geldein- und -ausgänge. Sie finanzieren Investitionen langfristig und unterhalten freie Kreditlinien bei mehr als einem Institut, um bei Bedarf Umsätze von einem Konto zum anderen zu lenken. Sollte sich doch einmal ein Engpass andeuten, informieren sie die Bank frühzeitig.

KONTOKORRENTKREDIT

Im Sprachgebrauch ist der Kontokorrentkredit der Dispositionskredit des Selbstständigen. Der Kontokorrentkredit ist ein Geldkredit, der im Rahmen der kurzfristigen Fremdfinanzierung gewährt wird. Das Kreditinstitut räumt einem Kreditnehmer einen Kredit in einer bestimmten Höhe -das Kreditlimit- ein. Bis zu dieser Grenze kann das Konto ohne vorherige Rücksprache jederzeit genutzt werden. Der Kontokorrentkredit eignet sich somit um kurzfristige Schwankungen im Kapitalbedarf, z.B. für Lohnzahlungen oder Materialeinkäufe, abzudecken.

KREDITSICHERHEITEN

Die Bankbetriebslehre unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Zu den gängigen Sachsicherheiten zählen die Grundschuld, die Verpfändung, die Abtretung und die Sicherungsübereignung. Unter Personensicherheiten versteht man im wesentlichen Bürgschaften bzw. die Mitverpflichtung in einem Vertragsverhältnis.

KURS-GEWINN-VERHÄLTNIS (KGV)

auch: Price-Earnings-Ratio (PER); es berechnet sich aus dem Verhältnis von Kurs und Gewinn pro Aktie. Stellt man das KGV eines Unternehmens in Relation zum durchschnittlichen KGV der Branche, erhält man einen ersten Eindruck von einer möglichen Über- oder Unterbewertung. Überbewertet ist ein Unternehmen dann, wenn das KGV deutlich über dem des Branchendurchschnitts liegt. Somit bedeutet ein KGV von 50: Unter der Voraussetzung, dass die Gewinne konstant bleiben, muss man bei diesem KGV 50 Jahre warten, bis die Erträge den Kaufpreis decken. Das KGV ist nicht geeignet zur Beurteilung von Wachstumsunternehmen und Unternehmen mit anfänglicher Verlustsituation (siehe hierzu PEG).

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L

LBO

LBO=Leverage-buy-out. Als Leverage-buy-out wird ein MBO oder MBI bezeichnet, bei dem der Kaufpreis zum überwiegenden Teil aus Fremdmitteln (Leverage) finanziert wird. Der Schuldendienst wird im Ergebnis meist aus dem Cashflow des erworbenen Unternehmens erbracht. Über eine neu zu gründende weitere Gesellschaft kann der gezahlte Unternehmenswert aktiviert werden und bietet somit Abschreibungspotential.

LEADINVESTOR

Siehe auch Koinvestor

LEASING

Als Leasing bezeichnet man ein über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis. Dieses Verhältnis wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer in einem Leasingvertrag vereinbart. Leasing wird als Sonderform der Fremdfinanzierung bezeichnet, jedoch erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum, sondern er hat lediglich das Recht, gegen eine zu zahlende Gebühr, das Leasinggut für die Vertragsdauer zu nutzen.

LIQUIDITÄT

Eine Form der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen ist die Statische Liquidität. Diese Auswertung stellt rückwirkend, ohne Berücksichtigung der Fälligkeiten, den vorhandenen flüssigen Mitteln und kurzfristigen Forderungen die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Differenz aus vorhandenen Mitteln minus Verbindlichkeiten zeigt die Über- oder Unterdeckung des kurzfristigen Geldbedarfs, wobei Letztere hoffentlich durch die Kreditlinie der Geschäftskonten gedeckt war. Werden Mittel durch Verbindlichkeiten dividiert, so ergibt sich der Deckungsgrad. Sind Mittel und Verbindlichkeiten gleich groß, liegt er bei eins. Man spricht dann von einem Liquiditätsgleichgewicht. Unternehmer sollten diesen Deckungsgrad jeden Monat beobachten. Liegt er ständig unter eins, deutet dies auf ein eventuelles Liquiditätsproblem hin.

Besser als diese Vergangenheitsbetrachtung ist ein Blick in die Zukunft, denn in den Geschäftsverlauf vergangener Monate lässt sich nicht mehr eingreifen. Hilfreicher ist deshalb eine monatliche oder besser wöchentliche Liquiditätsvorschau, erstellt am besten mit Programmunterstützung (etwa von DATEV).

Ausgehend vom aktuellen Stand der Geldkonten wird ermittelt, welches Geld wann eingeht und was wann bezahlt werden muss? Dafür werden die offenen Posten von Kunden und Lieferanten mit Fälligkeiten benötigt, wobei die Zahlungsziele möglichst eingehalten werden sollten. Zusätzlich sind die sonstigen Zahlungsein- (z.B. Barumsätze) und -ausgänge (z.B. Mieten, Versicherungen, Kfz-Kosten usw.) mit Zahlungstermin und Zahlungsrhythmus zu ergänzen. Wenn jetzt noch die Kreditlinie inklusive der geduldeten Überziehung hinzugefügt wird, zeigt sich die Über- oder Unterdeckung der finanziellen Mittel für die kommenden Wochen oder Monate.

Wer Unterdeckungen frühzeitig erkennt, kann schnell reagieren, zum Beispiel durch eine kurzfristige Erhöhung der Kreditlinie. Damit lassen sich teure Kreditkosten einsparen und Flexibilität sowie die Skontierungsfähigkeit erhalten. Zudem zeigt sich der Unternehmer auch gegenüber den Banken als kompetenter Gesprächspartner, wenn er frühzeitig über Finanzierungsbedarf informiert ist. Sein Steuerberater kann ihn dabei unterstützen.

LIQUIDITÄTSPLANUNG

Oft gefordert, selten praktiziert: In der Liquiditätsplanung plant der Unternehmer/die Unternehmerin, welche Zahlungseingänge und -ausgänge erfolgt sind und welche wann bevorstehen. So ergibt sich eine sichere Vorschau auf die kommenden Monate. Für die Kunden der BG, H.E.I. und BTG haben wir an der Entwicklung einer eigenen Software mitgearbeitet: minicontrol.

LIQUIDITÄTSRESERVE

In einer Liquiditätsplanung sollten stets angemessene Reserven berücksichtigt werden.

LOI

LOI=Letter of intend; der LOI ist eine schriftliche Absichtserklärung der VC-Gesellschaft, in der die grundsätzliche Bereitschaft einer künftigen Beteiligung nebst Konditionen und Basis der Annahmen schriftlich erklärt werden. Zusätzlich wird oft das weitere Vorgehen skizziert, die Vertraulichkeit zugesichert und eine Exklusivitätserklärung vom Kunden für das Vorhaben erwartet.

LOW-TECH

Produkte bzw. Branchen ohne wesentlichen technologischen Entwicklungsaufwand; siehe auch High-Tech, No-Tech.

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M

MAC-Welt

Hard- und Software-Umfeld von Apple Macintosh Computern.

MBI

MBI=Management-buy-in. Übernahme des Unternehmens durch einen Außenstehenden.

MBO

MBO=Management-buy-out. Übernahme eines Unternehmens durch einen bereits in der Führungsebene beschäftigten Mitarbeiter.

MEZZANINKAPITAL/MEZZANINE FINANZINSTRUMENTE

Tabelle zum DownloadFazit:
Mezzanine-Finanzierungsinstrumente bringen mit Ausnahme der im Vergleich zur klassischen Fremdfinanzierung erhöhten Kapitalkosten erhebliche Vorteile mit sich. Neben der Möglichkeit der Anpassung an den jeweils konkreten Finanzierungsbedarf sind die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und der dadurch erweiterte Handlungsspielraum für das Unternehmen hervorzuheben. Ein Kontrollverlust wie bei klassischen Eigenkapitallösungen bleibt aus. Zudem erlauben „hybride“ Konstruktionen, das Mezzanine-Kapital bilanziell dem Eigenkapital und steuerlich dem Fremdkapital zuzuordnen. Schließlich ist es möglich, auf individuelle Wünsche der Unternehmer Rücksicht zu nehmen sowie das tatsächliche Risiko der Investoren angemessen zu bepreisen. Quelle: UnternehmerEdition 04-2006, mit freundlicher Genehmigung von Dr. Inhester, P+P Pöllath + Partner, München

MODIFIZIERTE AUSFALLBÜRGSCHAFT

Siehe Ausfallbürgschaft

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N

NEGATIVMERKMALE

Bei in der Vergangenheit bereits vorkommenden Rücklastschriften, Rückschecks mangels Deckung sowie Wechselprotesten spricht man im Bereich der Kontoführung von Negativmerkmalen. Ebenso werden über die Schufa Negativmerkmale über Kunden an die angeschlossenen Kreditinstitute übermittelt. Neben Standardmitteilungen über neu aufgenommene Kredite und Kontoeröffnungen werden u.a. auch Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und Konkurse gemeldet.

NEWCO.

New Company; neu gegründete Gesellschaft, auch als Übergangsgesellschaft um eine steuerliche Optimierung zu erreichen.

NO-TECH

Standardprodukte, die keinen technologischen Entwicklungsaufwand beinhalten bzw. zum heutigen mechanischen Standard gehören; siehe auch High-Tech und Low-Tech.

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O

OFFENE BETEILIGUNG

Bei einer offenen Beteiligung werden von einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen, Kapitalanteile gehalten, die registerlich erfasst werden. Der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaber ist Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag.

OFFENE HANDELSGESESLLSCHAFT (oHG)

Charakteristisch für die offene Handelsgesellschaft ist die unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter (mindestens 2 erforderlich). Eine Haftungsbeschränkung in der Außenwirkung ist nicht möglich.

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P

PASSIVA

Die Bilanz besteht aus Aktiva und Passiva, wobei die Passiva die Mittelherkunft darstellt. Die Passiva unterteilt sich in Eigenkapital und Fremdkapitel.

PERSONALAUFWANDSQUOTE

Die Personalaufwandsquote informiert über die Produktivität des Mitarbeitereinsatzes. Als Prozentzahl zeigt die Kennziffer, wie hoch die Personalkosten im Vergleich zum Umsatz bzw. der Gesamtleistung sind oder – anders ausgedrückt – wie viel Euro Personalkosten durchschnittlich nötig waren, um 100 Euro umzusetzen. Dabei umfasst der Personalaufwand Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderzahlungen und eventuell Aus- und Fortbildungskosten. Zusammen mit der Umsatzrendite und der Materialaufwandsquote kann sie auf Schwachstellen oder Trends in der betrieblichen Entwicklung hinweisen, auf die der Unternehmer reagieren muss. Für eine aussagekräftige Kennzahl ist immer wichtig, dass alle Leistungen abgerechnet, halbfertige Arbeiten und Einmalzahlungen an die Mitarbeiter (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) zeitlich anteilig gebucht wurden.

Die Gründe für eine steigende Personalaufwandsquote sollten ermittelt werden. Ist der Umsatz gesunken, könnte das auf nicht ausgelastete Mitarbeiter hinweisen. Dann gilt es neue Aufträge zu akquirieren, die Werbung zu stärken oder die Mitarbeiter flexibler einzusetzen. Zeichnet sich hier ein längerfristiger Trend ab, muss über gravierendere Anpassungen nachgedacht werden.

Ist der Umsatz gestiegen, die Mitarbeiter konnten die zusätzlichen Aufträge aber nur mit Überstunden bewältigen, muss geprüft werden, ob diese Kosten in die Preise einkalkuliert werden können. Manchmal kann jedoch bewusst in Kauf genommen werden, dass die Personalaufwandsquote vorübergehend steigt, etwa weil eine neue Produktionslinie eingeführt wurde oder neue Mitarbeiter eingearbeitet werden müssen. Gegebenenfalls müssen höhere Personalkosten, etwa wegen Lohnerhöhungen, aber durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden, um das Ergebnis zu halten.

Auch ein erhöhter Krankenstand wirkt sich negativ auf die Personalquote aus. Liegt es nicht an einer Grippewelle, sondern etwa an überforderten, überlasteten oder demotivierten Mitarbeitern, können Änderungen an der Arbeitsorganisation oder in der Mitarbeiterführung Abhilfe schaffen.

Welche Personalaufwandsquote für einen Betrieb angemessen ist, hängt von der Branche, der Region, der Größe und weiteren Faktoren ab. Vergleichsmöglichkeiten bieten Branchen- und Betriebsvergleiche, die es bei Kammern oder über den Steuerberater von der DATEV gibt.

PERSONENGESELLSCHAFTEN

Der Begriff Personengesellschaft fasst die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die stille Gesellschaft begrifflich zusammen. Charakteristisch für Personengesellschaft ist, dass die handelnde Anzahl der Personen und ihre Funktionen im Vordergrund stehen, nicht etwa der Kapitaleinsatz.

PERSONENSICHERHEITEN

Personensicherheiten heißen im Gegensatz zu Sachsicherheiten haftende natürliche Personen für einen Anspruch z.B. einer Bank. Zur Personensicherheit werden z. B. gezählt: Bürgschaften, Mitverpflichtung, Schuldbeitritt.

PORTFOLIO

Der Bestand an Unternehmen, an denen sich eine VC-Gesellschaft beteiligt hat, nennt man Portfolio. Die Portfoliocharakteristika können unterschieden werden z. B. nach Finanzierungphasen (seed, start-up, Expansion, …), nach Branchen oder nach dem Investitionsort (national/international, Bundesländer etc.).

PRE-SEED-FINANZIERUNG

Vor Gründungs- bzw. Ideenfindungsphase, in der beispielsweise entwicklungsfähige, potenzielle Arbeitskräfte (z.B. Studenten unterer Semester) gefördert werden, um ein in der Zukunft liegendes Vorhaben zu realisieren.

PUBLIC-TO-PRIVATE

Ein börsennotiertes Unternehmen wird aus dem Handel genommen, um Akquisitionen/Veräußerungen von Betriebsteilen, Umstrukturierungen etc. durchzuführen; (vgl. auch gegenteiliger Begriff=>IPO).

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R

REAL CASE, MIDDLE CASE, BANK CASE

Siehe Worst Case-Szenario.

RECHTSFORMEN

Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des Weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.

RESTSCHULD/DARLEHENSRESTSCHULD

Restlicher Darlehensbetrag, der nach der modellhaften Berechnung oder per dato nach Ablauf einer bestimmter Anzahl von Tilgungen noch zur Rückzahlung ansteht.

ROI

ROI=Return on Investment. Stellt die Gesamtkapitalrentabilität eines Unternehmens dar, die mithilfe des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals (inkl. des Beteiligungskapitals) erwirtschaftet wird.

RÜCKSTELLUNGEN

Unternehmen dürfen zulasten der Ertragslage (Gewinn schmälernd) Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden, deren Höhe oder das Eintreten generell noch nicht sicher ist. In der Praxis werden häufig Rückstellungen für Pensionen oder ähnliche Verpflichtungen, Steuernachzahlungen oder für unterlassene Aufwendung für Instandhaltung gebildet.

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S

SACHSICHERHEITEN

Gegenstände, Gebäude und Grundstücke, die für einen Kredit zur Haftung herangezogen werden können. Formen der Sachsicherheit: z.B. Grundpfandrecht, Verpfändung, Abtretung.

SANIERUNGSKREDITE

Darlehen oder Kredite, die der Sanierung eines Unternehmens dienen sollen. Oft müssen vergangenheitsbezogen Verluste oder Entnahmen der Gesellschafter finanziert werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Verbürgung solcher Fremdmittel ist den Bürgschaftsbanken richtliniengemäß nicht gestattet.

SCHUFA

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH; in Hamburg unter der Adresse Wendestraße 4 in Hamburg-Hamm (20097 Hamburg) zu finden. Die Schufa ist eine Auskunftei, die für die angeschlossenen Unternehmen -zumeist Kreditinstitute- Daten über Privatpersonen sammelt und an ihre Vertragspartner weitergibt. Wenn Sie wissen möchten, was über Sie bei der Schufa gespeichert ist, können Sie eine Eigenanfrage persönlich in Hamburg oder schriftlich unter der o.g. Adresse anfordern.

SEED-FINANZIERUNG

Starthilfe für besonders innovative Existenzgründungen, kurz vor oder nach unmittelbarem Beginn der Gründungsphase (einschließlich Erstellung eines Businessplanes).

SELBSTAUSKUNFT

Ein von den verschiedenen Kreditinstituten eigens entworfenes Formular, welches von den Kunden selbst ausgefüllt und unterzeichnet wird. Die Selbstauskunft sieht die Angabe der persönlichen Daten vor und soll dem Leser Auskunft über die Vermögensverhältnisse einer Person geben. (Download: Selbstauskunft )

SELBSTSCHULDNERISCHE BÜRGSCHAFT

Siehe Bürgschaft.

SICHERHEITEN

auch: Kreditsicherheiten; als Sicherheit wird in der „Bankenwelt“ die mögliche Reduzierung des Risikos aus überlassenen Geldbeträgen oder Eventualverbindlichkeiten (Avalkredit) verstanden. Die gestellten Sicherheiten werden auf Initiative des Kreditgebers verwertet, sofern der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Unter Personensicherheiten versteht man im Wesentlichen die Bürgschaft oder den Schuldbeitritt bzw. die Mitverpflichtung. Sachsicherheiten sind im Wesentlichen die Grundschuld, die Verpfändung sowie die Sicherungsübereignung. Bei der Abtretung/Zession wird eine Sicherheit an bestimmten Rechten bestellt. Sie wird trotzdem als Sachsicherheit behandelt.

SICHERUNGSÜBEREIGNUNG

Zur Besicherung von Krediten werden in der üblichen Bankpraxis z.B. Kraftfahrzeuge, Maschinen, Einrichtungsgegenstände sowie Waren und Vorräte sicherungsübereignet (vgl. Verpfändung). Ein wesentlicher Unterschied zum Pfandrecht besteht darin, dass das Sicherungsgut bei dem Sicherungsgeber zur Nutzung verbleibt. Hierdurch entstehen aus Banksicht besondere Risiken (z.B. Untergang, besondere Abnutzung), so dass die Kreditinstitute der Sicherungsübereignung nur wenig Werthaltigkeit beimessen.

SMARTBUSINESSPLAN

Mit SmartBusinessPlan lässt sich ein kompletter Businessplan, inklusive Finanzplanung, erstellen. Assistenten unterstützen Sie bei der Planung von Umsatz, Kosten, Investitionen und Krediten. Die integrierte Rechenlogik konsolidiert alle Angaben in den benötigten Unterlagen, wie Ertragsvorschau, Liquiditätsplan und Kapitalbedarf. Zusätzlich enthalten sind Businessplan-Muster realer Gründungen verschiedener Branchen. Die H.E.I. und die BG stellen Ihnen einen Zugang zur unverbindlichen und kostenlosen 30-Tage-Vollversion von SmartBusinessPlan zur Verfügung.

SPAM

Unerwünschte Nachrichten (häufig in Form von E-Mails) werden als SPAM oder JUNK bezeichnet.

SPIN-OFF/OUTSOURCING

Ausgründung einer Geschäftseinheit aus der eigenen Unternehmens- oder Konzernkompetenz zur Kostenreduzierung.

SQUEEZE-OUT

Regelung im Aktiengesetz, die einen Ausscheidungszwang von Minderheitsgesellschaften gegen Barabfindung regelt, sofern ein Aktionär mindestens 95% hält (lt. Gesetzentwurf Übernahmegesetz).

STAMMKAPITAL

Siehe gezeichnetes Kapital/Nominalkapital.

STILLE BETEILIGUNG

Eine stille Beteiligung wird dann vereinbart, wenn ein Kapitalgeber als Gesellschafter eine Einlage in dessen Vermögen leistet. Diese Einlage stärkt somit unmittelbar die Eigenkapitalbasis, jedoch behält der Unternehmer seine Handlungsfreiheit in Bezug auf unternehmerische Entscheidungen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer typisch stillen Beteiligung und einer atypisch stillen Beteiligung. Bei der typisch stillen Beteiligung partizipiert der Kapitalgeber nicht an stillen Reserven (Unterbewertung von Vermögensgegenständen, z.B. dem Firmenwert oder Überbewertung von Verbindlichkeiten). Bei Beendigung der Gesellschaft partizipiert der stille Gesellschafter bei einer atypisch stillen Beteiligung vor allem an dem außerbilanziellem Wertzuwachs, der während der Dauer der Beteiligung erreicht werden konnte. Steuerlich wird zwischen den beiden Beteiligungstypen danach unterschieden, ob eine Mitunternehmerschaft durch den Beteiligungsgeber vorliegt. Betriebswirtschaftlich sind die Definitionen nicht immer eindeutig.

STILLE GESELLSCHAFT

Eine stille Gesellschaft entsteht bereits durch eine Vermögenseinlage, ohne dass der stille Gesellschafter nach außen hin als Gesellschafter in Erscheinung tritt. Die Haftung des stillen Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt. Vergleiche auch hierzu Erläuterungen zu der stillen Beteiligung.

SWOT/SWOT-ANALYSE

Strengthness(Stärke)-Weakness(Schwäche)-Opportunities(Chance)-Threatness(Risiko)-Anlayse: Im Bereich der Unternehmensanalyse und due diligence-Prozess werden oft standardisierte Verfahren angewandt, so auch die SWOT-Analyse. Nach unternehmensspezifischen Gewichtungen der einzelnen Analyseteile (Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens)werden dann Entscheidungen vorbereitet.

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T

TCP/IP

steht für Transmission Control Protocol/Internet Protocol, eine Familie von Netzwerkprotokollen, die z.B. die Adressierung und das Auffinden von Rechnern im Web ermöglichen.

TILGUNGSVERRECHNUNG

Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft darüber, wann vom Kunden eingehende Tilgungsleistungen mit der Darlehensrestschuld verrechnet werden. Grundsätzlich gibt es die taggenaue Verrechnung (Tag des Zahlungseinganges) oder die Verrechnung zu bestimmten Terminen (vierteljährlich, halbjährlich etc.).

TIMES-UNTERNEHMEN/TIMES-MÄRKTE

Die Bereiche, die sich hinter der Abkürzung TIMES verbergen lauten: Telekommunikation, Informationstechnologie, Multimedia, Entertainment (Unterhaltungselektronik) und Sicherheitsdienste. In TIMES-Unternehmen wachsen durch die Digitalisierung immer mehr die genannten Geschäftsfelder zusammen und bilden eine Einheit. Der TIMES-Markt setzt sich aus TIMES-Unternehmen zusammen. T-Online kreierte und prägte den Begriff im ersten Halbjahr 2000.

TYPISCH STILLE BETEILIGUNG

Siehe stille Beteiligung.

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U

UMLAUFVERMÖGEN

Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören, dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen.

UMSATZRENDITE

Die Umsatzrendite ist eine der aussagekräftigsten Kennziffern zum Unternehmenserfolg. Als Prozentzahl zeigt sie, wie viel Euro Gewinn im Durchschnitt von 100 Euro Gesamtleistung nach Abzug aller Kosten übrig bleiben. Dabei umfasst die Gesamtleistung sowohl die bereits abgerechneten Leistungen (Umsatzerlöse), als auch die noch nicht abgerechneten und halbfertigen Leistungen (Bestandsveränderungen). Der Blick auf die Umsatzrendite verhindert, dass sich der Unternehmer von scheinbar tollen Umsatzsteigerungen ein Zerrbild der tatsächlichen Situation seines Unternehmens vorgaukeln lässt. Wichtig ist dabei, dass in dem Periodenergebnis bereits alle betrieblichen Kosten und Erträge für diesen Zeitraum berücksichtigt sind, auch wenn diese noch nicht überwiesen wurden.

Die Beurteilung der Umsatzrendite hängt hauptsächlich von der Höhe des Umsatzes und von der Rechtsform des Unternehmens ab. Beispiel: Ein Unternehmen hat im Juni eines Jahres 50.000 Euro Umsatzerlöse erwirtschaftet und ein Betriebsergebnis (Achtung: Nicht mit dem „vorläufigen Ergebnis“ verwechseln) in Höhe von 5.000 Euro erzielt. Dies ergibt eine Umsatzrendite von zehn Prozent. Diese Renditezahl kann für eine GmbH völlig in Ordnung sein, wenn die Geschäftsführer Eigentümer des Unternehmens sind und ein entsprechendes Geschäftsführergehalt erhalten, das in den Kosten enthalten ist.

Für eine Einzelfirma oder Personengesellschaft könnten zehn Prozent Umsatzrendite bei dieser Umsatzhöhe etwas knapp werden, denn dann müssen aus den 5.000 Euro Betriebsergebnis nicht nur Gewerbesteuern und Zinsen, sondern auch Einkommensteuer und die Sozialabgaben des Unternehmers bezahlt werden. Wenn der Umsatzerlös allerdings bei 100.000 Euro liegt, ergeben die zehn Prozent Umsatzrendite schon 10.000 Euro. Das klingt wesentlich besser. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Unternehmer ausgehend von den Zahlen des jüngsten Abschlusses nach seinen Möglichkeiten und Ansprüchen ein entsprechendes Ziel in Euro (Wie viel Gewinn brauche ich, um meinen Lebensunterhalt bzw. meine Ansprüche abzudecken?) und dann umgesetzt auf seine angepeilte Umsatzhöhe in Prozent setzt. Wurde dieses Ziel nicht erreicht, muss der Unternehmer nach den Ursachen forschen. Dabei könnte ein Blick auf die Wareneinsatz- und Personalaufwandsquote weiterhelfen, vielleicht zusammen mit dem Steuerberater. Diese Kennziffern erläutern wir deshalb in den kommenden Ausgaben des xx-Magazins.

UNIQUE

auch: unikal, einzigartig; siehe auch USP.

USP

USP=unique selling proposition; der USP bezeichnet die einzigartige Unternehmensidee, die das Unternehmen von seinen Mitbewerbern unterscheidet. Der USP beschreibt oft den Grund für ein echtes Alleinstellungsmerkmal/einen Mehrwert im Markt oder auch die Gründe für einen Marktvorsprung (fma = first-mover-advantage).

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V

VARIABLES ENTGELT/GEWINNABHÄNGIGES ENTGELT

Das an die Beteiligungsgesellschaft zu entrichtende variable Entgelt bemisst sich an der Erreichung von vereinbarten Unternehmenskennziffern. Meistens wird der Jahresüberschuss nach Normalabschreibungen und eventuell vereinbarten Geschäftsführergehältern als Bemessungsgrundlage herangezogen. Siehe auch Festentgelt.

VC GESELLSCHAFTEN/VC-GEBER

Venture-Capital-Gesellschaften. Unternehmen, die mit unterschiedlichen Absichten Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.

VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Verbindlichkeiten sind in der Betriebswirtschaft das Gegenstück zu Forderungen. Werden die eigenen Forderungen nicht fristgerecht beglichen, fangen Unternehmer nicht selten an, unruhig zu werden. Das Bezahlen der eigenen Verbindlichkeiten wird aber gern hinausgezögert. Das ist in mehrfacher Hinsicht nicht empfehlenswert, nicht nur, weil dadurch der Lieferant oder Dienstleister unruhig wird.

Für jede Rechnung gibt es eine Fälligkeit, die angibt, wann der säumige Zahler in Verzug gerät. Die Frist beginnt erst mit Erhalt einer korrekten Rechnung. Deshalb sollte jede eingehende Rechnung erst auf formale und inhaltliche Richtigkeit geprüft und gegebenenfalls eine richtige Version angefordert werden. Die formalen Kriterien (z.B. fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer des Lieferanten) sind für die Vorsteuerabzugsmöglichkeit sehr wichtig.

Als Anreiz für eine schnelle Zahlung wird häufig ein Skontoabzug gewährt. Dieses Skontierungsangebot sollte genutzt werden. Denn Skonto ist eine der besten Verzinsungsmöglichkeiten. Zwei Prozent Skonto bei zehn Tagen Zahlungsziel entsprechen einem Zinssatz per anno von 72 Prozent. Das lohnt sich, selbst wenn dafür vorübergehend das Kontokorrent genutzt werden muss. Bei Bedarf sollte mit der Bank über eine dauerhafte oder befristete Ausweitung der Kreditlinie gesprochen werden. Noch besser wäre es, wenn ein effizientes Forderungsmanagement und eine sinnvolle Ausgabenpolitik die Liquidität verbessern, beispielsweise mit Unterstützung des eigenen Steuerberaters.

Wird erst nach Fälligkeit bezahlt, kann das teuer werden. Neben dem Verlust der Skontierungsmöglichkeit drohen Verzugszinsen, Mahnbescheid, Imageverlust. Das kann dazu führen, dass für zukünftige Lieferungen Vorkasse gefordert wird.

Das Zahlungsverhalten lässt sich auch mit technischer Unterstützung, beispielsweise von DATEV-Software, optimieren. In einem elektronischen Zahlungsverkehrssystem können die idealen Zahlungstermine hinterlegt werden. Bei regelmäßiger Pflege der Daten werden Termine nicht mehr versäumt. Das Unternehmen zahlt nicht zu früh (Zinsverlust) und nicht zu spät (Skontoverlust). Und nebenbei sparen solche Systeme auch viel Arbeitszeit.

Sinnvoll ist es auch, immer wieder neu mit den Lieferanten zu verhandeln. Oder die eigene Einkaufspolitik und Lieferantenstruktur zu überprüfen. Durch Bündelung der Aktivitäten lassen sich die Einkaufskonditionen (Preise und Skonti) verbessern und/oder Versandkosten sparen.

VERPFÄNDUNG

Üblicherweise werden als Kreditsicherheit nur bewegliche Sachen verpfändet. Dies können z.B. bestimmte Wertpapiere, Guthaben oder Edelmetalle sein. Beim Pfandrecht steht im Gegensatz zur Sicherungsübereignung das Sicherungsgut dem bisherigen Eigentümer nicht mehr zur Verfügung.

VERTRAGSERFÜLLUNGSAVAL/-BÜRGSCHAFT

Die Hausbank eines Auftragnehmers, z.B. eines Maschinenbauunternehmens, verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber möchte hierdurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung, z.B. die Fertigung einer Maschine, in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Üblicherweise werden 5% des Vertragswertes verbürgt.

Vista

Microsoft Windows Betriebssystem – Nachfolger von Windows XP.

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W

WARENEINSATZ/MATERIALAUFWAND

Diese Aufwandsposition setzt sich zusammen aus den verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zur Leistungserstellung. Im Handelsbereich spricht man beim Einkauf der Handelsware eher von Wareneinsatz. Aus Material bzw. Wareneinsatz und einer Umsatzgröße lässt sich eine Quote bilden, die dann bei gleichartigen Unternehmen eine Vergleichsmöglichkeit bietet.

WARENEINSATZQUOTE

Die Wareneinsatzquote informiert über die Effizienz des Waren- und Materialeinsatzes. Sie gibt als Prozentzahl ausgedrückt darüber Auskunft, wie viel Waren bzw. Material benötigt wurde, um einen Umsatz bzw. eine Gesamtleistung von 100 Euro zu erzielen. An dem Auf und Ab der Quote lassen sich Veränderungen im betrieblichen Ablauf ablesen, die für das betriebswirtschaftliche Ergebnis kritisch werden können, ohne dass dies sofort an der Umsatzrendite abzulesen wäre – beispielsweise weil eine vorübergehende Preissenkung bei den Energiekosten eine negative Entwicklung beim Wareneinsatz kompensiert. Voraussetzung für die Aussagekraft der Wareneinsatzquote ist, dass zeitnah die Bestandsveränderungen erfasst, Rechnungen geschrieben und beides verbucht wird.

Steigt die Wareneinsatzquote, bleibt weniger Geld zur Deckung der weiteren betrieblichen Kosten übrig. Damit darauf rechtzeitig reagiert werden kann, sollten die Ursachen für Veränderungen der Quote zügig festgestellt werden. Ein Beispiel zeigt mögliche Ursachen auf: Ein Händler hat für sein Geschäft eine durchschnittliche Handelsspanne (Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis) von 30 Prozent und damit eine Wareneinsatzquote (Umsatz/100 x eingesetzte Waren x Einkaufspreis) von 70 Prozent als Ziel gesetzt. Am Monatsende weist ihm die BWA eine Wareneinsatzquote von 73 Prozent aus.

Ursache der um drei Prozentpunkte höheren Quote könnte ein Anstieg der Einkaufspreise sein. Hier sind Gegenmaßnahmen auf der Einkaufs- wie auf der Absatzseite möglich, etwa selbst den Preis anheben oder die Einkaufspreise neu verhandeln. Ebenso könnte aber auch ein nicht optimales Zahlungsmanagement dazu geführt haben, dass Eingangsrechnungen nicht regelmäßig skontiert wurden.

Vielleicht steckt hinter der gestiegenen Wareneinsatzquote ein gesunkener Umsatz, weil die eigenen Preise gesenkt wurden. Hier ist Vorsicht geboten, denn wenn bei einer bisherigen Handelsspanne von 30 Prozent der Preis um zehn Prozent gesenkt wird, müssen 50 Prozent mehr verkauft werden, um das gleiche betriebliche Ergebnis wie zuvor zu erreichen.

Ursache für die höhere Quote könnte auch ein selbst verursachter Mangel an den Waren sein, etwa durch falsche Lagerung im Betrieb oder deren falsche Weiterverarbeitung. Hier gilt es den Schwund zu mindern. Oder es wurde das Falsche oder zu viel eingekauft. Dies lässt sich etwa durch eine bessere Einkaufsdisposition oder daran angepasste Werbemaßnahmen beheben. Als Gesprächspartner zu den möglichen Ursachen und deren Beseitigung bietet sich unter anderem der eigene Steuerberater an.

WEB

Das World Wide Web (kurz Web) ist ein über das Internet abrufbares System von vernetzen HTML-Dokumenten.

WINDOWS-WELT

Hard- und Software-Umfeld von Computern mit Microsoft Windows Betriebssystem.

WINDOWS7

Microsoft Windows Betriebssystem – Nachfolger von Windows Vista.

WORST CASE-SZENARIO/PESSIMISTIC CASE-SZENARIO

Im Rahmen der Finanzplanung wird der „schlechteste Fall“ angenommen und dient als Grundlage für die weitere Erstellung der Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitalbedarfsplanung. Bei Kredit- oder Beteiligungsentscheidungen wird die Worst Case-Betrachtung oft als Grundlage gefordert. Ebenso wird ein Best Case dargestellt, der den erfolgreichen Fall darstellt und ein Real oder Middle oder Bank Case der realistisch erreichbare Annahmen darstellt.

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Z

ZEDENT

Ein Zedent ist derjenige, der im Rahmen einer Zession eine Forderung bzw. ein Recht abtritt. Im Kreditgeschäft tritt der Zedent als Sicherheit Forderungen/Rechte an den Kreditgeber ab.

ZESSION

Siehe Abtretung.

ZESSIONAR

Im Rahmen einer Abtretung (Zession) ist der Zessionar der neue Gläubiger einer Forderung. Der Zessionar ist derjenige, an den eine Forderung abgetreten wird. Ihm wird eine Forderung von dem bisherigen Gläubiger – dem Zedenten – übertragen.

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